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Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Christen, die sich der Arbeit an Suchtkranken verpflichtet fühlen. Aufgabe des Vereines ist es, die Pflege und therapeutische Betreuung der in § 1 genannten Zielgruppe zu unterstützen. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins sind aufgerufen, nach Möglichkeit am Aufbau und Ausbau des Heimlebens durch freiwillige Übernahme von Aufgaben mitzuarbeiten.
Der Verein sucht Verbindungen zu vergleichbaren Institutionen, Verbänden und christlichen Gemeinden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Pflegeheimes bzw. eines Wohnheimes, als auch ambulanter sozialer Betreuung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtsch
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er
bezweckt die Ausübung des Breiten- und Leistungs
sports. Der Verein fördert die körperliche,
kulturelle und seelische Gesundheit seiner
Mitglieder. Die Förderung der deutsch-amerikanischen
Freundschaft im sportlichen und kulturellen Sinne
ist weiterer Schwerpunkt des Vereins.
Der Verein besteht aus den Abteilungen:
a) Football
b) Cheerleading
c) Inline Hockey
Der Verein strebt die Aufname in die Fachverbände
der Sportarten seiner Abteilungen an.
Die Ausübung weiterer Sportarten ist angestrebt. Die
Förderung der Jugend ist in allen Sportarten
vorrangig.
Die Vereinsfarben sind schwarz und rot.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er
dient insbesondere der Förderung des Skilaufs und
der darauf vorbereitenden Sportarten auf sportlicher
und freizeitorientierter Basis. Der Verein ist
politisch nicht gebunden. Die Verfolgung
parteipolitischer und konfessioneller
Angelegenheiten ist nicht zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024