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Möglicherweise Kunststoff in Fischstäbchen – Rückruf
Bremen (dpa) - Wegen möglicher Kunststofffremdkörper hat die Greenland Seafood Europe GmbH in mehr... mehr ... 5. November 2024
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Sahra Wagenknechts Partei wächst auch im Westen. In Bremen und Niedersachsen sind enge Vertraute vo... mehr ... 12. September 2024
Oldenburg (dpa/lni) – Sperrungen maroder Autobahnabschnitte hält der Hauptgeschäftsführer des B... mehr ... 18. Juni 2024
Zweck:
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Wärmebehandlung und
Werkstoff-Technik (im folgenden AWT), ist der
Zusammenschluß von Fachleuten, Vertretern der
Wissenschaft und von Unternehmen, die auf dem Gebiet
der Wärmebehandlung und/oder der Werkstoff-Technik
tätig sind. Sie verfolgt den Zweck, die Kenntnisse
auf diesen Gebieten im wissenschaftlichen und
praktisch-technischen Sinne zu vertiefen und zu
verbreiten. Die AWT ist als gemeinnützige
Institution anerkannt, ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens das Betreiben von Geldgeschäften, insbesondere die Gewährung sowie Vermittlung von Darlehen. Ausgeschlossen ist der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten
Grundstücken. Die Projektierung und Bebauung von
Grundstücken. Das Erbringen von Planungsleistungen
und die Übernahme baubegleitender Arbeiten.
Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Stuhr Ritterhude Lilienthal Delmenhorst Lemwerder Osterholz-Scharmbeck Worpswede Grasberg Oyten Schwanewede Ganderkesee Achim