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Der Verein ist Vertragspartner für Arzneimittel-
lieferverträge. Er hat darüber hinaus die Aufgabe,
die Bedingungen der Arzneilieferverträge auszuhan-
deln. Ihm obliegt ferner der Abschluß und die
Durchführung sonstiger allgemeiner, die Interessen
des Berufsstandes betreffende Verträge und Verein-
barungen.
Verträge, die der Deutsche Apothekenverein auf
Bundesebene für die ihm angehörenden Landesapothe-
kervereine und -verände abschließt, haben bindende
Wirkung für die Vereinsmitglieder, wenn der Deutsche
Apothekerverein als Spitzenorganisation im Sinne des
SGB V tätig wird.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
durch: Bildung durch Selbsthilfegruppen, praktische
Altagshilfen in rechtlicher und sozialer Hinsicht,
durch die Schaffung von Beschäftigung und durch die
Trägerschaft von geeigneten Einrichtungen die in
Selbsthilfe verwaltet werden, durch
öffentlichkeitsarbeiten die allgemeinen
Lebensbedingungen für Menschen die Drogen
konsumieren und konsumiert haben, sowie
HIV-Infizierte und AIDS-erkrankte Menschen, zu
verbessern und entsprechend auf die politische
Meinungsbildung einzuwirken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Technische Dokumentation | Schulung | PR ohne Schnickschnack., Fotografie: Digitale Fotografie von Bauteilen, Anlagen und Maschinen - auch unter schwierigen Bedingungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024