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Hawellek & Klemens Steuerberatungsgesellschaft mbH
mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. März 2022
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Wirtschaftsprüfung, geschäftsmässige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie Betätigung auf allen für Steu-
erberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebie-
ten einschl. Durchführung von betriebswirtschaft-
lichen Prüfungen und Beratungen, Treuhandgeschäften,
Testamentvollstreckungen und Nachlaßverwaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Organisatorisch-technische Beratung, angewandte Forschung für Wirtschaft und Politik, Beratung und Planung zu rationellem Energieeinsatz und ökologischer Abfallwirtschaft durch Anwendung wirtschafts-, sozial-, ingenieurwissenschaftlicher und mathematischer Methoden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermögensverwaltung samt Finanzdienstleistungen aller Art mit Ausnamhe solcher, für die es einer gesetzlichen Genehmigung bedarf, einschließlich die Portfoliobewertung, das Debitorenmanagement sowie der geschäftsmäßige Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß §§ 33
i.V.m. 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in
Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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