Unternehmen
Bremer Apothekerverein - Vorstand
Der Verein ist Vertragspartner für Arzneimittel-
lieferverträge. Er hat darüber hinaus die Aufgabe,
die Bedingungen der Arzneilieferverträge auszuhan-
deln. Ihm obliegt ferner der Abschluß und die
Durchführung sonstiger allgemeiner, die Interessen
des Berufsstandes betreffende Verträge und Verein-
barungen.
Verträge, die der Deutsche Apothekenverein auf
Bundesebene für die ihm angehörenden Landesapothe-
kervereine und -verände abschließt, haben bindende
Wirkung für die Vereinsmitglieder, wenn der Deutsche
Apothekerverein als Spitzenorganisation im Sinne des
SGB V tätig wird.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024