Der Verein bezweckt die Pflege und Ausübung des
Schießsports nach den einheitlichen Richtlinien, wie
sie in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes
e.V. niedergelegt sind sowie die Durchführung von
schießsportlichen Veranstaltungen durch Abhaltung
von Mannschafts-Schießsportwettkämpfen und
Austragung von Landes- und Bundesmeisterschaften.
Weiter bezweckt der Verein die Förderung der
körperlichen und seelischen Gesundheit der
Allgemeinheit, insbesondere der Jugend, Behinderter
und am Sport interessierter durch Pflege des
Schießsports und anderer Leibesertüchtigungen,
insbesondere auch auf der Grundlage der
Grundvereinbarung über den Reha-Sport und der für
die einzelnen Rehabilitationsträger ergangenen
Richtlinien der jeweils gültigen Fassung.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Pflege der Leibesübungen auf volkstümlicher
Grundlage als Mittel zur körperlichen und geistigen
Bildung seiner Mitglieder. Abhaltung von
regelmäßigen Turn-, Spiel- und Sportübungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ich K�rperpsychotherapeut und arbeite auf Grundlage der Bioenergetischen Analyse. K�rperpsychotherapie, Gruppen,- und Einzeltherapie, Bioenergetische Analyse.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024