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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von
fremden Immobilien aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist es, mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen, Kraftfahrzeugtreibstoffen und damit im Zusammenhang stehenden Erzeugnissen Handel zu treiben, Kraftfahrzeuge zu reparieren, Garagen zu vermieten sowie sich an Personengesellschaften zu beteiligen, die den gleichen Zweck verfolgen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die industrielle Produktion von Stahlerzeugnissen mit abnormen Abmessungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024