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2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Erfüllt"

sport1.de

Bayerns Bessermacher erfüllt Eberls großen Wunsch!

Inhalte, Leistung, Höhepunkt, Bayern, Daten, Bayerns, Spotify, Wunsch, Sieg, Zwischenzeitlicher Zwischenzeitlicher Höhepunkt war dabei seine Leistung beim 5:0-Sieg der Bayern in Bremen. Wenn du h... mehr ... 26. September 2024

news.de

Bremen II - SV Todesfelde: Bremen II kassiert Heim-Klatsche gegen SV Todesfelde

Todesfelde, Bremen, Rahmen, Zuschauer, Heim, Nord, Spieltages, Werder, Fans, Partie In der Regionalliga Nord trafen am 15.09.2024 SV Werder Bremen II und SV Todesfelde im Rahmen des 9.... mehr ... 20. September 2024

Unternehmen

ATU Allgemeine Treuhand Union GmbH

1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Alldatax Steuerberatungsges. mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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