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Unternehmen

Bundesvereinigung Logistik e.V.

Zweck der Vereinigung ist die Initiierung und Verbreitung richtungweisender logistischer Erkenntnisse in Wirtschaft und Verwaltung. Durch systematische Erfassung von logistischen Problemen und Problemlösungen vornehmlich in dem Unternehmen der Wirtschaft (Industriehandel und andere Dienstleistung) soll das logistische Denken gefördert werden. Dieses Ziel ist branchen- und funktionsbezogen unter Auswertung von Erkenntnissen der Praxis und der Wissenschaft zu verfolgen. Insbesondere wird Förderung und Entwicklung von Systemen und Verfahren der Logistik in Wirtschaft und Verwaltung betrieben sowie Gedanken und Erfahrungsaustausch zwischen Führungskräften des
Logistikbereiches und Weiterbildung auf diesem Gebiet sowie Anregung und Durchführung von Forschungsarbeiten und Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene wie auch Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen aus Praxis und Wirtschaft. Der Verein ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet und hat gemeinnützige Aufgaben. Mitglieder sind körperschaftliche Mitglieder sowie auch persönliche Mitglieder, worüber Informationen nicht vorliegen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Alldatax Steuerberatungsges. mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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