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Bundeswettbewerb Mathematik: Bremer Schülerin gewinnt zweiten Preis
Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH: Charlotte van Engelshoven aus Bremen hat die zweithöchste ... mehr ... 21. November 2024
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Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH: Charlotte van Engelshoven aus Bremen hat die zweithöchste ... mehr ... 21. November 2024
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Christen, die sich der Arbeit an Suchtkranken verpflichtet fühlen. Aufgabe des Vereines ist es, die Pflege und therapeutische Betreuung der in § 1 genannten Zielgruppe zu unterstützen. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins sind aufgerufen, nach Möglichkeit am Aufbau und Ausbau des Heimlebens durch freiwillige Übernahme von Aufgaben mitzuarbeiten.
Der Verein sucht Verbindungen zu vergleichbaren Institutionen, Verbänden und christlichen Gemeinden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Pflegeheimes bzw. eines Wohnheimes, als auch ambulanter sozialer Betreuung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtsch
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gemeinnütziger Verband. Zweck: Einflußnahme auf die
Grünflächenpolitik der Gemeinden, Eintreten für
sinnvolle Gestaltung der Freizeit, Zusammenschluß
und Förderung aller Kleingärtner und Siedlervereine
sowie deren fachliche und geschäftliche Betreuung.
Dem Verband sind ca. 100 Vereine angeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er
bezweckt die Ausübung des Breiten- und Leistungs
sports. Der Verein fördert die körperliche,
kulturelle und seelische Gesundheit seiner
Mitglieder. Die Förderung der deutsch-amerikanischen
Freundschaft im sportlichen und kulturellen Sinne
ist weiterer Schwerpunkt des Vereins.
Der Verein besteht aus den Abteilungen:
a) Football
b) Cheerleading
c) Inline Hockey
Der Verein strebt die Aufname in die Fachverbände
der Sportarten seiner Abteilungen an.
Die Ausübung weiterer Sportarten ist angestrebt. Die
Förderung der Jugend ist in allen Sportarten
vorrangig.
Die Vereinsfarben sind schwarz und rot.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck:
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Wärmebehandlung und
Werkstoff-Technik (im folgenden AWT), ist der
Zusammenschluß von Fachleuten, Vertretern der
Wissenschaft und von Unternehmen, die auf dem Gebiet
der Wärmebehandlung und/oder der Werkstoff-Technik
tätig sind. Sie verfolgt den Zweck, die Kenntnisse
auf diesen Gebieten im wissenschaftlichen und
praktisch-technischen Sinne zu vertiefen und zu
verbreiten. Die AWT ist als gemeinnützige
Institution anerkannt, ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinnütziger, eingetragener Verein für Kinder, Mütter und Väter mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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