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Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Das "UNTERWEGS - DAV Kletterzentrum Bremen" ist die Kletterhalle der Sektion Bremen des Deutschen Alpenvereins e.V., mit über 5000 Mitgliedern Bremens drittgrößter Verein. Das Kletterzentrum wurde am , Das "UNTERWEGS - DAV Kletterzentrum Bremen" ist die Kletterhalle der Sektion Bremen des Deutschen Alpenvereins e.V., mit über 5000 Mitgliedern Bremens drittgrößter Verein. Das Kletterzentrum wurde am
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zuletzt aktualisiert am 16. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
Der Verein ist Vertragspartner für Arzneimittel-
lieferverträge. Er hat darüber hinaus die Aufgabe,
die Bedingungen der Arzneilieferverträge auszuhan-
deln. Ihm obliegt ferner der Abschluß und die
Durchführung sonstiger allgemeiner, die Interessen
des Berufsstandes betreffende Verträge und Verein-
barungen.
Verträge, die der Deutsche Apothekenverein auf
Bundesebene für die ihm angehörenden Landesapothe-
kervereine und -verände abschließt, haben bindende
Wirkung für die Vereinsmitglieder, wenn der Deutsche
Apothekerverein als Spitzenorganisation im Sinne des
SGB V tätig wird.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Christen, die sich der Arbeit an Suchtkranken verpflichtet fühlen. Aufgabe des Vereines ist es, die Pflege und therapeutische Betreuung der in § 1 genannten Zielgruppe zu unterstützen. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins sind aufgerufen, nach Möglichkeit am Aufbau und Ausbau des Heimlebens durch freiwillige Übernahme von Aufgaben mitzuarbeiten.
Der Verein sucht Verbindungen zu vergleichbaren Institutionen, Verbänden und christlichen Gemeinden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Pflegeheimes bzw. eines Wohnheimes, als auch ambulanter sozialer Betreuung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtsch
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Förderung der Interessen
des Kraftfahrwesens im Rahmen der Ziele des
Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. (ADAC),
München (ADAC-Gesamtclub). Er setzt sich in
Angelegenheiten, die sich auf das Gaugebiet beziehen
oder im Auftrag des ADAC-Gesamtclubs für den
Fortschritt auf dem Gebiet des Verkehrs,
insbesondere des Straßenverkehrs, für die
Verkehrserziehung und -aufklärung, für den
Tourismus, für den Motorsport, für den ständigen
Austausch von Erfahrungen mit seinen Mitgliedern und
für diese, insbesondere auch als Verbraucher, ein;
er nimmt insoweit auf die Verkehrspolitik Einfluß,
enthält sich aber jeglicher parteipolitischer
Betätigung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er
bezweckt die Ausübung des Breiten- und Leistungs
sports. Der Verein fördert die körperliche,
kulturelle und seelische Gesundheit seiner
Mitglieder. Die Förderung der deutsch-amerikanischen
Freundschaft im sportlichen und kulturellen Sinne
ist weiterer Schwerpunkt des Vereins.
Der Verein besteht aus den Abteilungen:
a) Football
b) Cheerleading
c) Inline Hockey
Der Verein strebt die Aufname in die Fachverbände
der Sportarten seiner Abteilungen an.
Die Ausübung weiterer Sportarten ist angestrebt. Die
Förderung der Jugend ist in allen Sportarten
vorrangig.
Die Vereinsfarben sind schwarz und rot.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand der Genossenschaft ist die Bereitstellung und Organisation "persönlicher Assistenz" für behinderte Menschen. Persönliche Assistenz ist dabei jede Form der persönlichen Hilfe (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Leistungen, Eingliederungshilfe, Schulassistenz, Arbeitsassistenz und weitere persönliche Hilfen im Alltag), die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Pflege der Leibesübungen auf volkstümlicher
Grundlage als Mittel zur körperlichen und geistigen
Bildung seiner Mitglieder. Abhaltung von
regelmäßigen Turn-, Spiel- und Sportübungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024