sportschau.de
Prüfung abgeschlossen - Werder Bremen verlässt Plattform X
Der Verein zieht sich vom Kurznachrichtendienst zurück. Das kommunizierte Klaus Filbry am Montagabe... mehr ... 18. November 2024
6 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Inklusive Prüfung"
Der Verein zieht sich vom Kurznachrichtendienst zurück. Das kommunizierte Klaus Filbry am Montagabe... mehr ... 18. November 2024
Schätzen Sie Ihr Verständnis der jeweiligen Themen ein, hat die DSAG Anwende... mehr ... 15. Oktober 2024
Am Morgen gingen bei zahlreichen Schulen in Bremen Mails ein: Unbekannte Absender drohten mit einer ... mehr ... 19. August 2024
In der Nacht zu Donnerstag befuhr ein 62-Jähriger mit seinem LKW inklusive Anhänger gegen 02:00 Uh... mehr ... 10. August 2024
Die Bundesliga-Saison 2024/25 startet am 23. August. Bis dahin bringen sich die 18 Erstliga-Vereine ... mehr ... 20. Juli 2024
Wirtschaftsprüfung, geschäftsmässige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie Betätigung auf allen für Steu-
erberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebie-
ten einschl. Durchführung von betriebswirtschaft-
lichen Prüfungen und Beratungen, Treuhandgeschäften,
Testamentvollstreckungen und Nachlaßverwaltungen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG).
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Stuhr Ritterhude Lilienthal Delmenhorst Lemwerder Osterholz-Scharmbeck Worpswede Grasberg Oyten Schwanewede Ganderkesee Achim