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Starkes Jahr für das Glück – LOTTO 6aus49 und Co. begeistern in ganz Deutschland
Lotto Bremen: Bremen/Berlin, 3. Januar 2025 Starkes Jahr für das Glück – LOTTO 6aus49 und Co. b... mehr ... 3. Januar 2025
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Jahr Zuwendungen"
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Die Weihnachtstage verbringt Amos Pieper (Werder Bremen), wie immer, in der Heimat. Zeit für den ge... mehr ... 24. Dezember 2024
Hildesheim/Lilienthal - Gemeinsam kämpften sie gegen das Hochwasser. Vor rund einem Jahr waren weit... mehr ... 24. Dezember 2024
Werder Bremen krönt ein starkes Fußball-Jahr mit dem nächsten Heimsieg. Ein Spieler trifft doppel... mehr ... 21. Dezember 2024
Seit bald einem Jahr wird gegen den Anwalt Reiner Fuellmich - einst Spitzenkandidat der Kleinpartei ... mehr ... 9. Dezember 2024
Rémy Martin: Bremen (ots) - Das renommierte Cognac Haus Rémy Martin feiert 300-jähriges Jubiläum... mehr ... 5. Dezember 2024
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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