Hinrich Rosenbrock, Rolf Schwarze & Heiko Gieschen Gartengestaltung, Zaunbau, Pflasterung und vieles mehr. Als Fachbetrieb beherrschen wir das ganze Repertoire des Garten- und Landschaftsbaus. Ob Neuanlagen, Pflasterarbeiten, Bepflanzungen, Jahrespflege, , Garten- und Landschaftsbau, auch unter dem Namen
"Hinrich Rosenbrock, Inh. Rolf Schwarze und Heiko
Gieschen".
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024