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A. Siebdruck-Werbung GmbH
Herstellung und Verkauf von Siebdrucksachen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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Herstellung und Verkauf von Siebdrucksachen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Wirtschaftsprüfung, geschäftsmässige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie Betätigung auf allen für Steu-
erberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebie-
ten einschl. Durchführung von betriebswirtschaft-
lichen Prüfungen und Beratungen, Treuhandgeschäften,
Testamentvollstreckungen und Nachlaßverwaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt Dr. Kalmbach ist deutschlandweit im gesamten Bereich des Strafrechts und des Stravollzugrechts tätig. Tel.: 0421-244442040 , Rechtsanwalt Dr. Weinert vertritt Ihre individuellen persönlichen und rechtlichen Interessen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Kosmetik & Naildesign für Sie in Bremen Hinter dem Synonüm steht Cihan Güngör. Als Diplom Kosmetikerin und Visagistin steht Sie in Sachen Ganzheitskosmetik, Permanent Make up, Maniküre, Anti Aging mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen
Bei uns können Sie mit der Kompetenz eines erfahrenen Notars und engagierter Anwälte, die ihren Beruf als Berufung verstehen, rechnen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und machen Ihr ganz persönliches Anliegen zu unserer Sache - ob wir im Gesch, Arbeitsrecht
Versicherungsrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ASD Hausnotruf - Ihr Partner in Sachen Hausnotruf und mobiler Sicherheitstechnik!, - Hausnotrufsystem analog
- Hausnotruf ohne Festnetz
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß §§ 33
i.V.m. 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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