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Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Christen, die sich der Arbeit an Suchtkranken verpflichtet fühlen. Aufgabe des Vereines ist es, die Pflege und therapeutische Betreuung der in § 1 genannten Zielgruppe zu unterstützen. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins sind aufgerufen, nach Möglichkeit am Aufbau und Ausbau des Heimlebens durch freiwillige Übernahme von Aufgaben mitzuarbeiten.
Der Verein sucht Verbindungen zu vergleichbaren Institutionen, Verbänden und christlichen Gemeinden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Pflegeheimes bzw. eines Wohnheimes, als auch ambulanter sozialer Betreuung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtsch
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient der körperlichen Ertüchtigung der
Allgemeinheit durch Leibesübungen, insbesondere des
Kegelns und zwar ausschließlich und unmittelbar, und
dies sowol nach der Satzung als auch nach der
tatsächlichen Geschäftsführung. Der Verband ist
jugendfördernd und gemeinnützig sowie politisch und
konfessionell nicht gebunden. Der Zweck ist ferner
die Errichtung und der Erwerb eigener
Kegelsporthallen, deren Ausbau und Erhaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024