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Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
durch: Bildung durch Selbsthilfegruppen, praktische
Altagshilfen in rechtlicher und sozialer Hinsicht,
durch die Schaffung von Beschäftigung und durch die
Trägerschaft von geeigneten Einrichtungen die in
Selbsthilfe verwaltet werden, durch
öffentlichkeitsarbeiten die allgemeinen
Lebensbedingungen für Menschen die Drogen
konsumieren und konsumiert haben, sowie
HIV-Infizierte und AIDS-erkrankte Menschen, zu
verbessern und entsprechend auf die politische
Meinungsbildung einzuwirken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Internationale Spedition und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Seefracht, Luftfracht, Projektlogistik, Beschaffungslogistik, Distributionslogistik, Lagerung, Zollabwicklung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Finanzierung von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Infrastrukturförderung (Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur), der Wohnungs- und Städtebauförderung sowie Übernahme sonstiger Finanzierungsaufgaben einschließlich des Bürgerschaftsgeschäftes im Interesse der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven in Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Die Gesellschaft übernimmt auf den genannten Gebieten Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven durch Gewährung und Verwaltung staatlicher oder kommunaler Finanzhilfen oder von Finanzhilfen der Europäischen Union. Der Gesellschaft obliegt als Unternehmen des von der Bremer Investitions- Gesellschaft mbH geführten Unternehmensverbundes die Beschaffung von Finanzmitteln für die Aufgaben der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH und der von dieser unmittelbar oder mittelbar abhängigen Unternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen gemäß § 1 a Absatz (2) UBGG im Rahmen der Anlagegrenzen des UBGG, und zwar vorrangig an kleine und mittlere, besonders auch an technologieorientierte Unternehmen im Lande Bremen, mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen oder der Erhaltung von deren Leistungsfähigkeit sowie die Vornahme sonstiger Geschäfte, die gemäß § 3 UBGG zulässig und nicht gemäß § 5 UBGG unzulässig sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024