Ihr Suchergebnis für Strategische Steuerberatung in Bremen

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Unternehmen

Hawellek & Klemens Steuerberatungsgesellschaft mbH

mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. März 2022

Unternehmen

Bilancia Wirtschaftsberatungs-Steuerberatungsges.

Wirtschaftsprüfung, geschäftsmässige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie Betätigung auf allen für Steu-
erberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebie-
ten einschl. Durchführung von betriebswirtschaft-
lichen Prüfungen und Beratungen, Treuhandgeschäften,
Testamentvollstreckungen und Nachlaßverwaltungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Ursula Lindemann

Betrieb eines Steuerberatungsbüro. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

ATU Allgemeine Treuhand Union GmbH

1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Hierzu gehören unter anderem: Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegentheiten, Erstattung betriebswirtschaftlicher Gutachten.
2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Artz zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Alldatax Steuerberatungsges. mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

A.O.N. Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß §§ 33
i.V.m. 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Aust Steuerberatungsges.mbH

Steuerberatungsbüro; Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Akkurat Steuerberatungs GmbH

Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in
Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Akkurat Steuerberatungsgesellschaft mbH

mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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