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Anwender kritisieren SAPs KI-Kurs
Schätzen Sie Ihr Verständnis der jeweiligen Themen ein, hat die DSAG Anwende... mehr ... 15. Oktober 2024
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Schätzen Sie Ihr Verständnis der jeweiligen Themen ein, hat die DSAG Anwende... mehr ... 15. Oktober 2024
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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