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Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Vereinigung ist die Initiierung und Verbreitung richtungweisender logistischer Erkenntnisse in Wirtschaft und Verwaltung. Durch systematische Erfassung von logistischen Problemen und Problemlösungen vornehmlich in dem Unternehmen der Wirtschaft (Industriehandel und andere Dienstleistung) soll das logistische Denken gefördert werden. Dieses Ziel ist branchen- und funktionsbezogen unter Auswertung von Erkenntnissen der Praxis und der Wissenschaft zu verfolgen. Insbesondere wird Förderung und Entwicklung von Systemen und Verfahren der Logistik in Wirtschaft und Verwaltung betrieben sowie Gedanken und Erfahrungsaustausch zwischen Führungskräften des
Logistikbereiches und Weiterbildung auf diesem Gebiet sowie Anregung und Durchführung von Forschungsarbeiten und Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene wie auch Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen aus Praxis und Wirtschaft. Der Verein ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet und hat gemeinnützige Aufgaben. Mitglieder sind körperschaftliche Mitglieder sowie auch persönliche Mitglieder, worüber Informationen nicht vorliegen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024