Tabellenführung untermauert: Bundesliga-Klassement im Wandel
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Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Der Verein ist ein freier Zusammenschluss von Christen, die sich der Arbeit an Suchtkranken verpflichtet fühlen. Aufgabe des Vereines ist es, die Pflege und therapeutische Betreuung der in § 1 genannten Zielgruppe zu unterstützen. Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins sind aufgerufen, nach Möglichkeit am Aufbau und Ausbau des Heimlebens durch freiwillige Übernahme von Aufgaben mitzuarbeiten.
Der Verein sucht Verbindungen zu vergleichbaren Institutionen, Verbänden und christlichen Gemeinden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Pflegeheimes bzw. eines Wohnheimes, als auch ambulanter sozialer Betreuung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtsch
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Förderung der Interessen
des Kraftfahrwesens im Rahmen der Ziele des
Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. (ADAC),
München (ADAC-Gesamtclub). Er setzt sich in
Angelegenheiten, die sich auf das Gaugebiet beziehen
oder im Auftrag des ADAC-Gesamtclubs für den
Fortschritt auf dem Gebiet des Verkehrs,
insbesondere des Straßenverkehrs, für die
Verkehrserziehung und -aufklärung, für den
Tourismus, für den Motorsport, für den ständigen
Austausch von Erfahrungen mit seinen Mitgliedern und
für diese, insbesondere auch als Verbraucher, ein;
er nimmt insoweit auf die Verkehrspolitik Einfluß,
enthält sich aber jeglicher parteipolitischer
Betätigung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er
bezweckt die Ausübung des Breiten- und Leistungs
sports. Der Verein fördert die körperliche,
kulturelle und seelische Gesundheit seiner
Mitglieder. Die Förderung der deutsch-amerikanischen
Freundschaft im sportlichen und kulturellen Sinne
ist weiterer Schwerpunkt des Vereins.
Der Verein besteht aus den Abteilungen:
a) Football
b) Cheerleading
c) Inline Hockey
Der Verein strebt die Aufname in die Fachverbände
der Sportarten seiner Abteilungen an.
Die Ausübung weiterer Sportarten ist angestrebt. Die
Förderung der Jugend ist in allen Sportarten
vorrangig.
Die Vereinsfarben sind schwarz und rot.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
RAT&TAT – Zentrum für Schwule und Lesben e.V. in Bremen, Zweck des Vereins ist, Homosexuelle durch Rat und
Tat Hilfe zur Selbsthilfe in der Bewältigung solcher
Probleme anzubieten, die in der Homosexualität des
Ratsuchenden begründet sind oder mit ihr zusammen-
hängen.
Der Verein hat sich zur Aufgabe gesetzt, gegen die
Diskriminierung Homosexueller und für ihre Emanzipa-
tion einzutreten und zu arbeiten.
Der Vereinszweck soll insbesondere dadurch verwirk-
licht werden, daß der Verein ein Kommunikations- und
Beratungszentrum betreibt.
Der Verein soll ein umfassendes Informations-, Bera-
tungs- und Hilfsprogramm für Homosexuelle anbieten.
Dazu gehören insbesondere:
- ein regelmäßiger Telefondienst und ein differen-
ziertes Gesprächsangebot im Rahmen einer Psycho-
sozialen Beratung;
- die Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen, von
Eltern und Angehörigen sowie von besonderen Pro-
blemgruppen:
- soziale, juristische und medizinische Hilfen,
soweit sie nicht gegen einschlägige Rechtsvor-
schriften verstoßen;
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Im Blaumeier-Atelier arbeiten Künstler mit und ohne Behinderung oder psychischer Erkrankung. , Zweck des Vereins ist:
- die Wiedereingliederung von psychisch Kranken,
geistig Behinderten und mehrfach Behinderten
in das gesellschaftliche Leben
- die Förderung künstlerischer Ausdrucksformen,
insbesondere von psychisch Kranken, geistig
Behinderten und mehrfach Behinderten
- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen
Behinderten und nicht Behinderten
- die Förderung des körperlichen, psychischen und
sozialen Wohlbefindens, insbesondere psychisch
Kranker, geistig Behinderter und mehrfach
behinderter Menschen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Aral-Tankstelle, Durchführung von Kfz.-Reparaturen, Einzelhandel mit Lebensmitteln, Brot- und Backwaren, Zeitschriften, Getränken in festverschlossenen Behältnissen, Tabakwaren, Kfz.-Zubehörteilen.
Imbisswirtschaft ohne Sitzgelegenheiten mit dem Ausschank von alkoholfreien Getränken in einer Tankstelle.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Stuhr Ritterhude Lilienthal Delmenhorst Lemwerder Osterholz-Scharmbeck Worpswede Grasberg Oyten Schwanewede Ganderkesee Achim